Stadtsparkasse München
Mehr über Stadtsparkasse München:
Die Stadtsparkasse München ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Rechtsgrundlagen sind das Sparkassengesetz, die bayerische Sparkassenordnung und die durch den Träger der Stadtsparkasse erlassene Satzung. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Gemessen an ihrer Bilanzsumme ist die Stadtsparkasse München die größte Sparkasse im Freistaat Bayern.
Zins gilt seit
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06.10.2023
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Mindestanlage
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1 Euro
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Maximalanlage
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Unbegrenzt
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Zinsgutschrift erfolgt am
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Jahresende
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Zinsangaben gelten für
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Gesamtbetrag
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Kündigungsfrist
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3 Monate
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Abhebebetrag ohne Kündigungsfrist
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2.000 Euro
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Beantragung des Kontos
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Filiale
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Abwicklung des Kontos
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Filiale
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Zinsangebot gilt nur für Neukunden
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Nein
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Zinsangebot gilt für
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Privatperson
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Kann als Gemeinschaftskonto geführt werden
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Nein
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Weitere Bemerkungen
Keine
Absicherung des Anlagebetrages
Gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro durch das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe (www.dsgv.de).
Zusätzlich besteht eine Absicherung durch den Haftungsverband der Sparkassen-Finanzgruppe im deutschen Sparkassen und Giroverband - (DSGV) (www.dsgv.de).