Auf die Abgeltungsteuer von 25 Prozent ist in jedem Fall noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent zu bezahlen. Ergibt
zusammen 26,375 Prozent.
Wer kirchensteuerpflichtig ist, muss in Bayern und Baden-Württemberg auf die 25 Prozent noch zusätzlich 8 Prozent Kirchensteuer
bezahlen. (Der Kirchensteueranteil kann um 25 Prozent pauschal reduziert werden, damit ist der sonst mögliche Sonderausgabenabzug
abgegolten.) Ergibt zusammen inkl. Solizuschlag 27,817 Prozent.
Wer im übrigen Bundesgebiet kirchensteuerpflichtig ist, muss 9 Prozent Kirchensteuer bezahlen. (Der Kirchensteueranteil
kann um 25 Prozent pauschal reduziert werden, damit ist der sonst mögliche Sonderausgabenabzug abgegolten.) Zu zahlende
Steuer dann insgesamt 27,993 Prozent.