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Anlagebetrag

 

Berechnungszeitraum

Abwicklung

Einbeziehung spezieller Angebote

 

Auswertung

Quelle: FMH
Realisierung: ALF AG

Auf die Abgeltungsteuer von 25 Prozent ist in jedem Fall noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent zu bezahlen. Ergibt zusammen 26,375 Prozent.

Wer kirchensteuerpflichtig ist, muss in Bayern und Baden-Württemberg auf die 25 Prozent noch zusätzlich 8 Prozent Kirchensteuer bezahlen. (Der Kirchensteueranteil kann um 25 Prozent pauschal reduziert werden, damit ist der sonst mögliche Sonderausgabenabzug abgegolten.) Ergibt zusammen inkl. Solizuschlag 27,817 Prozent.

Wer im übrigen Bundesgebiet kirchensteuerpflichtig ist, muss 9 Prozent Kirchensteuer bezahlen. (Der Kirchensteueranteil kann um 25 Prozent pauschal reduziert werden, damit ist der sonst mögliche Sonderausgabenabzug abgegolten.) Zu zahlende Steuer dann insgesamt 27,993 Prozent.